So helfen wir Ihnen.

 

Sie haben ein Schuldenproblem und wollen keine Post mehr von Ihren Gläubigern, Inkassounternehmen oder Besuche vom Gerichtsvollzieher erhalten.

Dann müssen Sie die Situation ordentlich mit Ihren Gläubigern klären.

Alleine können Sie dies nicht. Man spricht hier von einem „Wettlauf der Gläubiger“. Jeder Gläubiger versucht noch das zu holen was irgendwie von dem Schuldner zu kriegen ist. Aus dem Grund werden Sie persönlich keine zufriedenstellende Lösung mit Ihren Gläubigern herbeiführen können.

Es bringt auch nichts Versprechungen zu machen, welche man nicht einhalten kann. Unterschreibt man den Gläubigern z.B. Ratenzahlungsvereinbarungen die man von Anfang an nicht einhalten kann (nur damit die Gläubiger Ruhe geben) macht man sich strafbar, da dies einen sog. "Eingehungsbetrug" darstellt.

Ihr Schuldnerberater ist in der Lage mit Ihren Gläubigern zu verhandeln und die Verhandlungen überhaupt auf eine sachliche Ebene zu bringen.

Bei diesen Verhandlungen soll zwischen den Interessen der Gläubiger und den Interessen des Schuldners ein vernünftiger Ausgleich geschaffen werden.

Der Gläubiger will sein Geld haben. Der Schuldner wiederum will sicherstellen, dass ihm auch noch genug zum Leben bleibt. Genau hier vertritt und berät Sie der Schuldnerberater und verhandelt mit den Gläubigern, ggf. auch über einen (Teil-) Schuldenerlass.

Bei erfolgreichem Abschluss der außergerichtlichen Schuldenregulierung sind Sie in spätestens 3 Jahren schuldenfrei.

 

Ablauf einer Schuldenregulierung:
 

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Kontaktaufnahme zum Schuldnerberater und Vorlage der Unterlagen.

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Kontaktaufnahme des Schuldnerberaters mit den Gläubigern.

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Erstellen eines Schuldenbereinigungsplans durch den Schuldnerberater und Verhandlung mit den Gläubigern.

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Bei Einigung mit den Gläubigern erfolgt ein Vergleichsabschluss und der Schuldner ist nach spätestens 3 Jahren schuldenfrei.
(Ein Verbraucherinsolvenzverfahren ist dann nicht erforderlich)

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Falls die außergerichtliche Schuldenregulierung scheitert stellen wir als „geeignete Stelle“ im Sinne der Insolvenzordnung
die erforderliche Bescheinigung für die Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens aus.


 

 

 

Sülbecker Weg 1
31683 Obernkirchen

Tel.: 05724 - 9588171
Fax: 05724 - 9588172